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   BGH, 11.04.2017 - VI ZR 635/15   

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https://dejure.org/2017,11540
BGH, 11.04.2017 - VI ZR 635/15 (https://dejure.org/2017,11540)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2017 - VI ZR 635/15 (https://dejure.org/2017,11540)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2017 - VI ZR 635/15 (https://dejure.org/2017,11540)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde; Verteilung der durch eine unselbstständige Nebenintervention entstandenen Kosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde; Verteilung der durch eine unselbstständige Nebenintervention entstandenen Kosten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 67 Hs. 2
    Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde; Verteilung der durch eine unselbstständige Nebenintervention entstandenen Kosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.09.2011 - VII ZB 24/09

    Kostenverteilung bei einem ohne Beteiligung des Nebenintervenienten geschlossenen

    Auszug aus BGH, 11.04.2017 - VI ZR 635/15
    Die durch eine unselbstständige Nebenintervention entstandenen Kosten sind nach dem Maßstab zu verteilen, den die Parteien in einem ohne Beteiligung des Nebenintervenienten geschlossenen Vergleich für die Verteilung der übrigen Kosten des Rechtsstreits festgelegt haben (BGH, Beschluss vom 8. September 2011 - VII ZB 24/09, NJW 2011, 3721 Rn. 5).
  • BGH, 21.05.1987 - VII ZR 296/86

    Fortführung eines Rechtsmittels durch den Streithelfer nach Zurücknahme durch die

    Auszug aus BGH, 11.04.2017 - VI ZR 635/15
    Haben die Partei und ihr Streithelfer selbständig Rechtsmittel eingelegt, so handelt es sich gleichwohl um ein einheitliches Rechtsmittel, das der Streithelfer nicht fortführen kann, wenn es von der Partei zurückgenommen worden ist, weil sie sich mit dem Gegner - ohne Beteiligung des Streithelfers - außergerichtlich verglichen hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1987 - VII ZR 296/86, NJW 1988, 712).
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